Mitmachen – Mitdenken – Mitgestalten – Mitverändern ...

Mitrauchen? Nein Danke! – Kein Rauch soll uns mehr trennen!

 

Home
Inhaltsverzeichnis A bis Z



Arbeitsplatzvernichtung trotz Lohnvericht!

Vor dem Hintergrund der weltweiten überproduktionskrise häufen sich inzwischen die Insolvenzen von Großkonzernen. In Deutschland waren der Holzmann-Konzern, die Kirch-Gruppe, der Schreibwarenhersteller Herlitz und der Maschinenbaukonzern Babcock die markantesten Beispiele. Dabei wird die Insolvenz in der Berichterstattung der Medien stets mit "Pleite" gleichgesetzt. Doch was passiert dabei wirklich? Es lohnt sich, dazu einmal die gesetzlichen Grundlagen und ihre Veränderung genauer zu untersuchen.

Noch unter der Kohl-Regierung wurde im Jahr 1994 die neue „Insolvenzordnung“ verabschiedet, die 1999 in Kraft trat. Sie löste die noch aus dem Jahr 1877 stammende „Konkursordnung“ ab, die den Bedürfnissen der Monopole und Banken nicht mehr gerecht wurde. Aufgabe des Konkursverfahrens nach der alten Konkursordnung war die bestmögliche Befriedigung der Gläubiger eines bankrotten Unternehmens. Die Konkurseröffnung setzte dementsprechend Zahlungsunfähigkeit voraus. Unter der Regie eines Konkursverwalters wurden noch vorhandene Aufträge abgewickelt, Forderungen eingetrieben und das Anlagevermögen verkauft, um die Konkursmasse dann an die Gläubiger entsprechend einer bestimmten Rangfolge ihrer Forderungen aufteilen.

In der Präambel zur neuen Insolvenzordnung wird nunmehr ausdrücklich die „Sanierung“ mit dem Ziel der Fortführung als vorrangiges Ziel genannt. Wenn das Unternehmen selbst die Insolvenz beantragt, reichen als Eröffnungsgrund bereits „drohende Zahlungsunfähigkeit“ bzw. „überschuldung“ aus. Damit wurde den Großbanken, die meist Hauptkreditgeber und Hauptaktionäre zugleich sind, praktisch freie Hand gegeben, eine Insolvenz bei Bedarf gezielt herbeizuführen, z.B. durch die Nichtverlängerung von Krediten oder auch nur durch negative Propaganda. So war, nachdem der Sprecher der Deutschen Bank die Kreditwürdigkeit des Kirch-Konzerns öffentlich in Frage gestellt hatte, dessen Insolvenz nur noch eine Frage weniger Wochen.

Was nach offizieller Sprachregelung als „Sanierung“ bezeichnet wird, entpuppt sich bei näherer Betrachtung als systematische Abwälzung der Kapitalvernichtung auf die öffentlichen Kassen, die beschäftigten Arbeiter und Angestellten und die breiten Massen. Die Insolvenzordnung enthält dazu eine Fülle von Regelungen, mit deren Hilfe die Rechte der Arbeiter und Angestellten und so genannte Lohnnebenkosten auf die staatlichen Sozialsysteme verlagert werden:

Bei derart paradiesischen Möglichkeiten verwundert es nicht, dass die Produktion in der Insolvenz oft jahrelang voll weiterläuft, bis die Neuorganisation abgeschlossen ist. Kollege (fs)