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Arbeitsplatzvernichtung trotz Lohnvericht!
Vor dem Hintergrund der weltweiten überproduktionskrise häufen sich
inzwischen die Insolvenzen von Großkonzernen. In Deutschland waren der
Holzmann-Konzern, die Kirch-Gruppe, der Schreibwarenhersteller Herlitz und der
Maschinenbaukonzern Babcock die markantesten Beispiele. Dabei wird die Insolvenz
in der Berichterstattung der Medien stets mit "Pleite" gleichgesetzt. Doch was
passiert dabei wirklich? Es lohnt sich, dazu einmal die gesetzlichen Grundlagen
und ihre Veränderung genauer zu untersuchen.
Noch unter der Kohl-Regierung wurde im Jahr 1994 die neue „Insolvenzordnung“
verabschiedet, die 1999 in Kraft trat. Sie löste die noch aus dem Jahr
1877 stammende „Konkursordnung“ ab, die den Bedürfnissen der Monopole
und Banken nicht mehr gerecht wurde. Aufgabe des Konkursverfahrens nach der
alten Konkursordnung war die bestmögliche Befriedigung der Gläubiger
eines bankrotten Unternehmens. Die Konkurseröffnung setzte dementsprechend
Zahlungsunfähigkeit voraus. Unter der Regie eines Konkursverwalters wurden
noch vorhandene Aufträge abgewickelt, Forderungen eingetrieben und das
Anlagevermögen verkauft, um die Konkursmasse dann an die Gläubiger
entsprechend einer bestimmten Rangfolge ihrer Forderungen aufteilen.
In der Präambel zur neuen Insolvenzordnung wird nunmehr ausdrücklich
die „Sanierung“ mit dem Ziel der Fortführung als vorrangiges Ziel
genannt. Wenn das Unternehmen selbst die Insolvenz beantragt, reichen als Eröffnungsgrund
bereits „drohende Zahlungsunfähigkeit“ bzw. „überschuldung“
aus. Damit wurde den Großbanken, die meist Hauptkreditgeber und Hauptaktionäre
zugleich sind, praktisch freie Hand gegeben, eine Insolvenz bei Bedarf gezielt
herbeizuführen, z.B. durch die Nichtverlängerung von Krediten oder
auch nur durch negative Propaganda. So war, nachdem der Sprecher der Deutschen
Bank die Kreditwürdigkeit des Kirch-Konzerns öffentlich in Frage gestellt
hatte, dessen Insolvenz nur noch eine Frage weniger Wochen.
Was nach offizieller Sprachregelung als „Sanierung“ bezeichnet wird,
entpuppt sich bei näherer Betrachtung als systematische Abwälzung
der Kapitalvernichtung auf die öffentlichen Kassen, die beschäftigten
Arbeiter und Angestellten und die breiten Massen. Die Insolvenzordnung enthält
dazu eine Fülle von Regelungen, mit deren Hilfe die Rechte der Arbeiter
und Angestellten und so genannte Lohnnebenkosten auf die staatlichen Sozialsysteme
verlagert werden:
Bei derart paradiesischen Möglichkeiten verwundert es nicht, dass die Produktion in der Insolvenz oft jahrelang voll weiterläuft, bis die Neuorganisation abgeschlossen ist. Kollege (fs)