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Kündigung löste sich in Rauch auf


Bauzeichner gewann vor dem Landesarbeitsgericht

Stefano Marinello (51), kann weiter als Bauzeichner arbeiten. Dies entschied in zweiter Instanz das Landesarbeitsgericht Frankfurt unter Vorsitz von Richterin Annelie Marquardt. Marinello, der in der Öffentlichkeit auch als engagiertes Mitglied einer Initiative gegen das "Zwangsrauchen im Betrieb" bekannt wurde, hatte im vergangenen Jahr gegen eine betriebsbedingte Kündigung durch seinen Arbeitgeber, ein großes Frankfurter Bauunternehmen, geklagt, und bereits in erster In stanz recht bekommen.
Das Unternehmen, dem Marinello seit 20 Jahren angehört, hatte geltend gemacht, der Bauzeichner sei, nachdem dessen alte Abteilung geschlossen wurde, an einem anderen Ort nicht mehr zu verwenden. Eine Umschulung würde zu viel Zeit kosten. Für eine andere Tätigkeit sei der Angestellte aber "überqualifiziert".

Im Gegensatz zu diesen Argumenten kam das Gericht zu der Überzeugung, daß eine Weiterbeschäftigung sehr wohl möglich sei. Schon während der Hauptverhandlung konnte die Baufirma nicht schlüssig belegen, warum eine Umschulung des Bauzeichners ebensoviel Zeit benötigen würde, wie die Ausbildung eines Neuanfängers, der nicht einmal über all gemeine Grundkenntnisse verfügt. Daneben blieb unklar, welche Tätigkeiten das Unternehmen überhaupt von seinem Angestellten verlangte.

Rechtsanwalt Weber, der Vertreter der beklagten Baufirma, versuchte zwar dar zulegen, daß Marinello seinen Aufgaben "mit Sicherheit nicht gewachsen" sei. Trotzdem verstärkte er nur den Eindruck , das Unternehmen wolle sich in Wahrheit eines unbequemen Mitarbeiters entledigen. Dies hatte Marinello bereits im erstinstanzlichen Verfahren als eigentlichen Grund für die Kündigung genannt. Sein Engagement gegen das Rauchen habe ihn bei seinen Vorgesetzten unbeliebt gemacht, so Marinello.

Der DGB Prozeßbevollmächtigte Gunter Lausmann, der den Angestellten vertrat, bemühte sich hingegen darum, die Frage der Kündigung vom Antiraucher Aktivismus Marinellos zu trennen. "Beides hat miteinander nichts zu tun. Uns geht es darum, zu zeigen, daß die Kündigung unrechtmäßig war." Das Arbeitsgericht teilte diese Sichtweise und ließ eine Revision nicht zu. Prrs

Frankfurter Rundschau, 11. November 1994