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Engagierter Nichtraucher kämpfte erfolgreich gegen Kündigung
Arbeitsgericht gab Klage statt: Baufirma soll sich mehr Mühe geben, passenden Arbeitsplatz zu finden.
Stefano Marinello (50), engagiertes Mitglied einer Initiative gegen das "Zwangsmitrauchen im Betrieb", hat am Montag vor der 15. Kammer des Arbeitsgerichts Frankfurt einen Etappensieg gegen seinen Arbeitgeber, eine große Frankfurter Baufirma, errungen. Die Richter erklärten die gegen ihn ausgesprochene betriebsbedingte Kündigung für unwirksam, die er nur für vorgeschoben hält, weil er eben engagierter Nichtraucher ist und mit seinen Forderungen den Chefs auf die Nerven gefallen sei.
Über Jahre hinweg hatte Marinello Unternehmensleitung und Vorstand gedrängt, Vorkehrungen zu treffen, die Nichtraucher vor dem Qualmen der Raucher zu schützen. Der Zeichner für Schaltsysteme, der von 1987 bis 1990 auch im Betriebsrat der Firma saß, hatte mit seinem Engagement keinen Erfolg, zog sich aber den Unwillen seiner Vorgesetzten zu. Als die Auslandsabteilung, in der er seit 17 Jahren arbeitete, aufgelöst wurde, fand sich nach Darstellung der Firma für ihn weder ein Arbeitsplatz als Bauzeichner - seinem erlernten Beruf - noch als Mitarbeiter in der Registratur des Unternehmens.
Vor dem Arbeitsgericht begründeten die Rechtsvertreter der Baufirma ihre Kündigung vor unter anderem damit, die Umschulung des 50jahrigon, verheiratet mit drei Kindern, käme mit rund 95000 Mark zu teuer. Erst in zwei Jahren sei er dann voll einsetzbar. Bis zum Eintritt des Rentenalters blieben Stefano Marinello dann nur noch 12 bis 13 Jahre. Man setze auf jüngere Kräfte.
Beim Gerichtstermin bemerkte DGB- Rechtssekretärin Renate Haucke, die den 50jährigen vertritt, ironisch: Er ist ja wirklich nur noch 12 oder 13 Jahre verwertbar. Der Kläger ist der Firma nicht stromlinienförmig genug. Aber immerhin müssen ja auch junge Leute bei dieser Firma auch ausgebildet werden."
In der Verhandlung räumte ein Vertreter des Arbeitgebers unumwunden ein, daß Marinello "atmosphärisch" auch nicht in die Registratur des Unternehmens gepaßt hätte. Schließlich habe er sich mit der Personalabteilung wegen des Themas Rauchen im Betrieb angelegt.
Statt seiner wurde eine Kraft von außen angestellt.
Auf eine Abfindung für ihren Kollegen wollte sich Haucke nicht einlassen. "Die ist eh vor Eintritt in das Rentenalter verbraucht."
Der 15. Kammer unter Vorsitz von Arbeitsrichterin Silvia Legatis kam es bei ihrer Entscheidung nicht um den Streit über den Qualm im Büro an. Die Richter meinten, eine Baufirma von dieser Größe habe es sich zu leicht gemacht, nicht doch einen anderen Arbeitsplatz für Marinello zu finden. Zudem sei nicht erklärt worden, warum eine Umschulung zum Bauzeichner tatsächlich zwei Jahre dauern sollte.
Frankfurter Rundschau, 30.11.1993